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coaching / beratung:
mein coaching -/ oder beratung orientiert sich ausschliesslich an den bedürfnissen meiner klienten. ich arbeite systemisch-, lösungs-, ziel- und prozessorientiert. so können in kurzer zeit probleme in ressourcen und ideen in ziele umgewandelt werden.
coaching ist keine psychotherapie und kann eine solche auch nicht ersetzen. voraussetzung bei meinen klienten ist, wie auch sonst bei beratungen und/oder coachings üblich, eine normale physische und psychische stabilität und belastbarkeit.
um ihnen die möglichkeit zu geben, sich von mir einen persönlichen eindruck zu verschaffen, ist der erste termin zum gegenseitigen kennenlernen kostenfrei.
der erste abgesagte termin und/oder das erste nicht-erscheinen gehen zu meinen lasten. für alle weiteren terminabsagen gelten die nachstehend genannten konditionen.
die zahlungsmodalitäten (stunden- tagessätze) für privatpersonen werden in einem persönlichen erstgespräch vereinbart. für unternehmen gelten differenzierte konditionen. diese werden je nach thema und vorgehen gesondert angeboten.
vereinbarte termine, die nach dem ersten gespräch nicht mindestens 24 stunden vor beginn abgesagt wurden, werden mit der hälfte des vereinbarten beratungshonorars für 1 Stunde sowie eventuell angefallener kosten in rechnung gestellt.
die dauer einer beratung und/oder eines coachings ist im vorwege nicht zu kalkulieren und ich mache auch keinerlei versprechen. die anzahl der termine variiert je nach anliegen. die zeitraum eines termins beträgt 1 bis maximal 2 zeitstunden.
die absolute schweigepflicht ist für mich eine selbstverständlichkeit. inhalte der gespräche dürfen ausschließlich nur mit schriftlicher einwilligung des klienten und/oder coachees an dritte weitergegeben werden.
die abrechnung erfolgt in zeitstunden. die abrechnungseinheit für eine beratungs- stunde beträgt 60 minuten; verlängerungen je 30 minuten. bei gewünschten terminen vor ort wird, in abhängigkeit zur entfernung, eine anfahrtspauschale berechnet.
psychotherapie (hpg):
da mir die abgrenzung des coachings zur psychotherapie ein wichtiges anliegen ist, setzt die inanspruchnahme von ggf. psychotherapeutischen leistungen eine gesonderte, schriftliche vereinbarung voraus.
im gegensatz zu psychotherapeuten mit einer kassenzulassung, können meine psychotherapeutischen leistungen nicht mit den gesetzlichen krankenkassen abgerechnet werden.
bei den privaten krankenkassen ist eine abrechnung von therapiestunden (nach der gebührenordnung für heilpraktiker) auch nur dann und/oder in teilen möglich, wenn der klient einen entsprechenden vertrag bei seiner krankenkasse abgeschlossen hat, der die übernahme von psychotherapeutischen leistungen bei einem heilpraktiker vorsieht.
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